Pflegeleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung
Unsere häusliche Krankenpflege umfasst die Grundpflege und die Behandlungspflege unserer Kunden. Ob beim Aufstehen oder beim Zubettgehen, beim An- oder Ausziehen – wir helfen Ihnen in Ihrer Häuslichkeit bei Ihren alltäglichen Verrichtungen. Wir unterstützen Sie im Bereich der Körperpflege, z.B. beim Duschen, Baden, bei der Zahn- und Haarpflege. Auch bei der Nahrungsaufnahme sind wir Ihnen gerne behilflich.
Natürlich betreuen wir auch Menschen mit Demenz oder eingeschränkter Alltagskompetenz und schulen unsere Mitarbeiter regelmäßig. Wir bieten Beaufsichtigung, wenn die Pflegeperson einmal verhindert ist, Begleitung bei Spaziergängen oder Einkäufen, geben Anleitung bei alltägliche Verrichtungen im Haushalt oder Beschäftigung wie das Vorlesen oder Spielen. Diese Leistungen rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
Verhinderungspflege
Sollten Sie nur kurzzeitigen Pflegebedarf haben, weil Ihre Angehörigen in den Urlaub fahren, ins Krankenhaus müssen oder aus anderen Gründen verhindert sind – wenden Sie sich einfach an uns. Wir übernehmen selbstverständlich und auch kurzfristig Ihre Pflege. Gegenüber den Pflegekassen haben Sie einen Anspruch auf Kostenübernahme für eine Pflegevertretung für bis zu vier Wochen im Jahr.
Kranken- und Behandlungspflege
In der Behandlungspflege arbeiten wir im Auftrag Ihres Arztes und führen die von ihm verordneten medizinischen Maßnahmen durch. Fachkräfte wechseln Verbände, Katheter oder Sonden, geben Medikamente oder Spritzen, prüfen Blutzucker oder Blutdruck und übernehmen die Nachsorge nach stationären Krankenhausaufenthalten. Ebenso kann zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes durch den Arzt eine Krankenpflege, also Hilfe bei der Körperpflege, bei den Mahlzeiten oder auch in der Hauswirtschaft, verordnet werden.
Wir beraten Sie gern, welche Leistungen für Sie im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung möglich sind. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Einfühlungsvermögen, damit Sie in Ihrer eigenen Wohnung im Alltag und im medizinischen Notfall rundum betreut und umsorgt sind.
 Gern holen wir auch vom behandelnden Arzt die Verordnung oder Rezepte und lösen diese auch in unserer Apotheke für Sie ein.

Die wichtigsten Behandlungspflegen im Überblick:
Haushaltshilfe
Die tägliche Hausarbeit wird mit steigendem Alter oft immer anstrengender, manchmal ist sie, vor allem im Krankheitsfall, kaum noch zu bewältigen. Eine gepflegte Wohnung sorgt nicht nur für das persönliche Wohlbefinden, sie trägt auch zur Vermeidung von Unfällen im Haushalt bei. Wir helfen Ihnen gerne beim Aufräumen Ihrer Wohnung, beim Putzen von Küche und Bad, beim Abwaschen, Staubwischen und Fegen. Wir beziehen Ihre Betten und bringen Ihre Wäsche zur Reinigung. Auch den Einkauf oder die Zubereitung von angelieferten Gerichten erledigen wir selbstverständlich gerne für Sie. Die Vermittlung von Hausmeisterdiensten können wir ebenso anbieten.
Natürlich begleiten wir Sie auch gerne bei Besorgungen oder Erledigungen, z.B. beim Friseurbesuch, beim Behördengang oder einfach mal bei einem schönen Spaziergang.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne, welche Möglichkeiten einer Kostenübernahme für diese Leistungen z.B. durch die Pflegeversicherung bestehen oder wie teuer eine private Hauswirtschaftshilfe wäre.
Familienpflege
Auch Familien mit kleinen Kindern brauchen manchmal Unterstützung im täglichen Leben: Wenn der Sorgeberechtigte ins Krankenhaus oder auf eine Kur muss und kein anderer naher Angehöriger die Kinderbetreuung übernehmen kann, unterstützen wir Sie gerne. Wir führen Ihren Haushalt weiter, betreuen Ihre Kinder und pflegen Sie bei Erkrankungen. Ein Anspruch auf Familienpflege nach SGB V haben Sie, wenn die zu betreuenden Kinder unter 12 Jahre alt sind. Auch in der Schwangerschaft oder der Zeit der Entbindung kann Familienpflege in Anspruch genommen werden.
Beratung
Gerne beraten wir Sie zu Fragen zum Pflegegeld und der Auswahl geeigneter Leistungen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wir unterstützen Sie aber auch bei der Beantragung von Sozialleistungen und helfen beim Ausfüllen von Formularen.
Unsere Mitarbeiter stehen außerdem gerne für ein Gespräch zur Verfügung und haben ein offenes Ohr für Ihre großen und kleinen Sorgen.
Sollten Sie Pflegegeld beziehen, weil Sie durch eine Privatperson oder in der Familie gepflegt werden wollen, müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse  viertel- oder halbjährlich einen Beratungsbesuch nach § 37/3 SGBXI durch eine Hauskrankenpflege nachweisen. Unsere Mitarbeiter besuchen Sie dazu gern in Ihrer Häuslichkeit und wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Weitere Leistungen in der Übersicht
Seit Jahren arbeiten wir erfolgreich mit verschiedenen Dienstleistern zusammen. So ist es uns möglich schnell zu vermitteln: